Pkw-Führerschein Klasse B
Dein Weg zum Unabhängigsein am Steuer!
Die Teilnahme an Theorielektionen ist ein wichtiger Bestandteil deiner Führerscheinausbildung.
Die Teilnahme an Theorielektionen ist ein wichtiger Bestandteil deiner Führerscheinausbildung.
Der Autoführerschein der Klasse B ist die Grundlage für das Fahren von Pkw und gehört zu den am häufigsten nachgefragten Fahrerlaubnissen. Bei uns erhalten Sie nicht nur eine fundierte Ausbildung für die klassische Führerscheinklasse B, sondern auch alle wichtigen Varianten wie B197 und BE, die Ihnen noch mehr Flexibilität bieten.
Egal, ob Sie ein Auto mit Anhänger sicher bewegen möchten, sich für spezielle Zusatzberechtigungen interessieren oder einfach die Grundlagen für ein eigenständiges Fahren erwerben wollen – unser erfahrenes Team sorgt dafür, dass Sie bestens auf die theoretische und praktische Prüfung vorbereitet sind.
Erlaubte Fahrzeuge | Kraftwagen bis 3.500 kg zul. Gesamtgewicht und max. 9 Plätzen (einschließlich Fahrer) |
Mindestalter | 18, 17 (Begleitetes Fahren) |
Eingeschlossene Klassen | AM, L |
Anhänger |
|
Wenn du häufig schwere Lasten transportierst oder gerne mit einem Wohnwagen unterwegs bist, ist der Führerschein der Klasse BE genau das Richtige für dich. Mit dieser Erweiterung des Klasse B Führerscheins bist du in der Lage, Anhänger mit einem Gesamtgewicht von bis zu 3.500 kg zu ziehen. Ob für den Job, Hobbies oder die Freizeit – mit einem Anhänger-Führerschein bist du noch flexibler unterwegs.
Mit dem Automatik-Führerschein (B197) hast du die Möglichkeit, deine Prüfung auf einem Automatikfahrzeug abzulegen und trotzdem Fahrzeuge mit Schaltgetriebe zu fahren. Dank einer neuen Regelung ist dieser Führerschein ideal für alle, die den Fahrkomfort von Automatikautos schätzen, aber nicht auf die Flexibilität eines Schaltwagens verzichten möchten. Du genießt entspanntes Fahren ohne das ständige Schalten, kannst aber in Zukunft auf Wunsch auch ein Schaltgetriebe bedienen – das Beste aus beiden Welten!
Die praktische Fahrausbildung findet auf Fahrzeugen mit manuellem und Automatikgetriebe statt:
Die Fahrtauglichkeit für Schaltgetriebe muss in einer mindestens 15-minütigen Testfahrt mit dem Fahrlehrer nachgewiesen werden, eine gesonderte Prüfung auf einem Schaltwagen ist nicht notwendig. Die eigentliche Fahrprüfung kann dann mit einem Automatikgetriebe absolviert werden.
Liegen alle Voraussetzungen vor, wird die neue Schlüsselziffer 197 zur Klasse B im Führerschein eingetragen. Diese ist keine Auflage oder Beschränkung, wie es die Schlüsselziffer 78 ist. Sie dient lediglich der Dokumentation darüber, dass die Prüfung auf einem Automatikfahrzeug abgelegt wurde.
Ja. Die nationale Schlüsselzahl 197 dokumentiert lediglich, dass die praktische Prüfung auf einem Automatikfahrzeug abgelegt wurde. Inhaber von Klasse B197 dürfen auch im Ausland Schaltfahrzeuge fahren.
Beim Ersterwerb der Klasse B197 entstehen im Vergleich zum „normalen“ Pkw-Führerschein keine zusätzlichen Kosten, da die vorgeschriebenen zehn Schaltstunden in die Ausbildung integriert werden.
Du kannst es kaum erwarten, endlich hinter dem Steuer zu sitzen? Mit dem Modell „Begleitetes Fahren ab 17“ (BF17) hast du die Möglichkeit, bereits ab 17 Jahren Fahrpraxis zu sammeln. Du fährst unter der Aufsicht einer erfahrenen Begleitperson, bis du volljährig bist und deinen Führerschein vollständig erhältst. So sammelst du wertvolle Fahrpraxis und bist mit 18 Jahren bestens auf den Straßenverkehr vorbereitet.
Bereits 6 Monate vor Vollendung des 17. Lebensjahres kann man sich in einer Fahrschule zur Fahrausbildung für die Klasse B oder BE anmelden und einen entsprechenden Antrag bei der örtlich zuständigen Fahrerlaubnisbehörde stellen.
Dem Antrag müssen die Erziehungsberechtigten zustimmen. Im Antrag müssen die Namen der Begleitpersonen bereits enthalten sein – eine nachträgliche Erweiterung ist jedoch möglich.
Nach dem Absolvieren der regulären Ausbildung in der Fahrschule wird die übliche Führerscheinprüfung für die Klassen B bzw. BE abgenommen: Die theoretische Prüfung kann frühestens drei Monate, die praktische Prüfung frühestens einen Monat vor dem 17. Geburtstag gemacht werden.
Nein. Wird die Prüfung bestanden, so wird eine Prüfbescheinigung anstelle des Scheckkartenführerscheins ausgehändigt. Der Scheckkartenführerschein muss bei der örtlichen Fahrerlaubnisbehörde beantragt werden. Erst ab Vollendung des 18. Lebensjahres händigt die Fahrerlaubnisbehörde den Kartenführerschein aus. Da die Prüfbescheinigung nur bis 3 Monate nach Vollendung des 18. Lebensjahres gilt, muss dieser Antrag jedoch rechtzeitig gestellt werden.
Nein. Beim Fahren muss daher immer auch ein amtliches Ausweisdokument mitgeführt werden (z.B. der Personalausweis).
Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres.
Eine Begleitperson beim begleitenden Fahren (BF17) muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen, um die Sicherheit im Straßenverkehr zu gewährleisten. Sie muss mindestens 30 Jahre alt sein und namentlich in der Prüfbescheinigung des Fahranfängers eingetragen werden. Zum Zeitpunkt der Beantragung der Prüfbescheinigung darf sie höchstens 1 Punkt im Fahreignungsregister haben. Darüber hinaus ist es erforderlich, dass die Begleitperson seit mindestens 5 Jahren ununterbrochen im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B ist. Während der Fahrt darf die Begleitperson nicht unter Alkohol- oder Drogeneinfluss stehen. Hierbei gilt ein maximaler Blutalkoholwert von 0,5 Promille. Diese Vorgaben stellen sicher, dass die Begleitperson den Fahranfänger verantwortungsvoll und sicher unterstützen kann.
Nein. Alle Begleiter müssen jedoch in der Prüfbescheinigung eingetragen sein. Begleiter ist nur der, der in der Bescheinigung namentlich genannt ist. Eine Schulung ist nicht vorgeschrieben.
Mit Aushändigung der Prüfbescheinigung beginnt sofort die Probezeit nach § 2a StVG – sofern nicht bereits früher eine Fahrerlaubnis der Klasse A1 erworben wurde. Sie dauert, wie beim erstmaligen Fahrerlaubniserwerb, 2 Jahre.
Mit der Klasse B werden auch die Klassen AM und L erteilt.
Ja. Die Klassen AM und L dürfen auch ohne Begleitperson gefahren werden. Die Prüfbescheinigung und ein amtliches Ausweisdokument müsst Ihr jedoch dabei haben. Auf Antrag kann für diese Klassen auch ein Kartenführerschein ausgestellt werden.
Die Prüfbescheinigung gilt nur in Deutschland als „Führerscheinersatz“. Im Ausland wird das Dokument nicht als ordnungsgemäßer Nachweis über das Bestehen einer gültigen Fahrerlaubnis anerkannt. Eine Ausnahme gilt für Österreich: Dort wird auf Basis eines Erlasses des österreichischen Verkehrsministeriums vom 17.Juli 2012 auch eine deutsche Prüfbescheinigung anerkannt (aber nur bis zum 18. Geburtstag).