Berufskraftfahrer (BKF) Weiterbildungen für
LKW- und Busfahrer
Regelmäßige Weiterbildungen
nach EU-Richtlinie 2003/59/EG
nach EU-Richtlinie 2003/59/EG
Sie besitzen einen Lkw-Führerschein der Klassen C1, C1E, C, CE oder einen Busführerschein der Klassen D1, D1E, D, DE und möchten Ihre Fahrerlaubnis gewerblich nutzen? Dann sind Sie bei der Fahrschule Klaus in Ludwigshafen genau richtig! Das Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG) verpflichtet gewerbliche Fahrer alle fünf Jahre zu einer Weiterbildung im Umfang von 35 Stunden. Diese ist in fünf Module à 7 Stunden unterteilt und sorgt dafür, dass Berufskraftfahrer ihre Qualifikation aufrechterhalten und den Anforderungen des Berufsalltags gerecht werden. Es handelt sich dabei um die Führerscheinklassen, die früher mit der Schlüsselzahl 95 gekennzeichnet wurden. Die Weiterbildung ist gesetzlich vorgeschrieben für alle, die ihren Lkw- oder Busführerschein gewerblich nutzen möchten.
Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, die Weiterbildung entweder quartalsweise Modul für Modul oder als Kompaktkurs mit allen 5 Modulen zu absolvieren. Kontaktieren Sie uns – wir freuen uns darauf, Sie bei Ihrer Weiterbildung zu unterstützen!
Standort Friesenheim
Kreuzstr. 8
67063 Ludwigshafen
Quartal 1 | |
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Modul 1 | 15.02.2025 |
Modul 2 | 22.02.2025 |
Modul 3 | 01.03.2025 |
Modul 4 | 08.03.2025 |
Modul 5 | 15.03.2025 |
Quartal 2 | |
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Modul 1 | 17.05.2025 |
Modul 2 | 24.05.2025 |
Modul 3 | 31.05.2025 |
Modul 4 | 07.06.2025 |
Modul 5 | 14.06.2024 |
Quartal 3 | |
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Modul 1 | 23.08.2025 |
Modul 2 | 30.08.2025 |
Modul 3 | 06.09.2025 |
Modul 4 | 13.09.2025 |
Modul 5 | 20.09.2025 |
Quartal 4 | |
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Modul 1 | 15.11.2025 |
Modul 2 | 22.11.2025 |
Modul 3 | 29.11.2025 |
Modul 4 | 06.12.2025 |
Modul 5 | 13.12.2025 |
Sichern Sie sich jetzt Ihren Platz und bringen Sie ihre Karriere als Berufskraftfahrer auf das nächste Level – melden Sie sich noch heute zur Weiterbildung an!
Das Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) regelt die Grundqualifikation und die regelmäßige Weiterbildung für Berufskraftfahrer im Güter- und Personenverkehr. Es soll sicherstellen, dass Berufskraftfahrer über das notwendige Wissen und die Fähigkeiten verfügen, um sicher, effizient und umweltbewusst zu fahren.
Alle Berufskraftfahrer, die im gewerblichen Güterkraftverkehr (Führerscheinklassen C1, C1E, C, CE) oder im Personenverkehr (Führerscheinklassen D1, D1E, D, DE) tätig sind, müssen sich regelmäßig weiterbilden. Dies betrifft Fahrer von LKWs und Bussen im gewerblichen Einsatz.
Berufskraftfahrer müssen alle 5 Jahre eine 35-stündige Weiterbildung absolvieren, um ihre Fahrerqualifikation aufrechtzuerhalten. Diese Weiterbildung ist in fünf Module zu je 7 Stunden aufgeteilt.
Die Weiterbildung umfasst verschiedene Themenbereiche, darunter:
Nein, die 35 Stunden können auf verschiedene Module à 7 Stunden aufgeteilt werden. Diese können innerhalb der 5 Jahre flexibel absolviert werden. Es ist jedoch wichtig, dass alle Module abgeschlossen sind, bevor die Frist abläuft.
Die Grundqualifikation muss von Berufskraftfahrern neu erworben werden, bevor sie gewerblich tätig werden, während die Weiterbildung für Berufskraftfahrer gilt, die ihre berufliche Qualifikation alle 5 Jahre auffrischen müssen.