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Berufskraftfahrer (BKF) Weiterbildungen für
LKW- und Busfahrer

Regelmäßige Weiterbildungen
nach EU-Richtlinie 2003/59/EG
Staatlich anerkannte Ausbildungsstätte
gem.  § 9 BKrFQG i.V.m. § 5 BKrFQV.
Zugelassener Träger der Arbeitsförderung (AZAV)
nach SGB III i.V. AZAV der TQCert GmbH. D-ZE-16035-02.

Berufskraftfahrer (BKF) Weiterbildungen – Mit der Fahrschule Klaus sicher und qualifiziert unterwegs

Als Berufskraftfahrer tragen Sie eine große Verantwortung im Straßenverkehr. Mit den BKF-Weiterbildungen bei der Fahrschule Klaus in Ludwigshafen bleiben Sie fachlich, rechtlich und sicherheitstechnisch immer auf dem neuesten Stand. Wir bieten Ihnen praxisorientierte Schulungen in allen vorgeschriebenen Modulen, damit Sie Ihre Kenntnisse vertiefen und Ihre berufliche Qualifikation langfristig sichern können.

Weiterbildungen für Lkw- und Busfahrer

Sie besitzen einen Lkw-Führerschein der Klassen C1, C1E, C, CE oder einen Busführerschein der Klassen D1, D1E, D, DE und möchten Ihre Fahrerlaubnis gewerblich nutzen? Dann sind Sie bei der Fahrschule Klaus in Ludwigshafen genau richtig! Das Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG) verpflichtet gewerbliche Fahrer alle fünf Jahre zu einer Weiterbildung im Umfang von 35 Stunden. Diese ist in fünf Module à 7 Stunden unterteilt und sorgt dafür, dass Berufskraftfahrer ihre Qualifikation aufrechterhalten und den Anforderungen des Berufsalltags gerecht werden. Es handelt sich dabei um die Führerscheinklassen, die früher mit der Schlüsselzahl 95 gekennzeichnet wurden. Die Weiterbildung ist gesetzlich vorgeschrieben für alle, die ihren Lkw- oder Busführerschein gewerblich nutzen möchten.

Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, die Weiterbildung entweder quartalsweise Modul für Modul oder als Kompaktkurs mit allen 5 Modulen zu absolvieren. Kontaktieren Sie uns – wir freuen uns darauf, Sie bei Ihrer Weiterbildung zu unterstützen!

Termine Berufskraftfahrer-Weiterbildung 2025

  • Samstags
  • 08.00 Uhr – 16.00 Uhr
  • 99,- € / je Modul
  • Standort Friesenheim
    Kreuzstr. 8
    67063 Ludwigshafen

Quartal 1
Modul 1
15.02.2025
Modul 2
22.02.2025
Modul 3
01.03.2025
Modul 4
08.03.2025
Modul 5
15.03.2025
Quartal 2
Modul 1
17.05.2025
Modul 2
24.05.2025
Modul 3
31.05.2025
Modul 4
07.06.2025
Modul 5
14.06.2024
Quartal 3
Modul 1
23.08.2025
Modul 2
30.08.2025
Modul 3
06.09.2025
Modul 4
13.09.2025
Modul 5
20.09.2025
Quartal 4
Modul 1
15.11.2025
Modul 2
22.11.2025
Modul 3
29.11.2025
Modul 4
06.12.2025
Modul 5
13.12.2025

Melden Sie sich jetzt zur Berfuskraftfahrer-Weiterbilung an

Sichern Sie sich jetzt Ihren Platz und bringen Sie ihre Karriere als Berufskraftfahrer auf das nächste Level – melden Sie sich noch heute zur Weiterbildung an!

Module und deren Inhalte

Modul 1 Eco-Training & Assistenzsysteme

Kenntnisbereiche: 1.1, 1.2, 1.3
  • Kenntnis der Eigenschaften der kinematischen Kette (1.1)
  • Kenntnis der technischen Merkmale und Funktionsweise der Sicherheitsausstattung des Fahrzeugs (1.2)
  • Fähigkeit zur Optimierung des Kraftstoffverbrauchs (1.3)

Modul 2 Sozialvorschriften & Fahrtenschreiber

Kenntnisbereiche: 2.12.22.3
  • Kenntnis der sozialrechtlichen Rahmenbedingungen und Vorschriften für den Kraftverkehr (2.1)
  • Kenntnis der Vorschriften für den Güterkraftverkehr (2.2)
  • Kenntnis der Vorschriften für den Personenkraftverkehr (2.3)

Modul 3 Gefahrenwahrnehmung

Kenntnisbereiche: 1.2, 1.3a1.5, 1.63.1, 3.4, 3.5
  • Kenntnis der technischen Merkmale und der Funktionsweise der Sicherheitsausstattung des Fahrzeugs (1.2)
  • Fähigkeit, Risiken im Straßenverkehr vorherzusehen, zu bewerten und sich anzupassen (1.3a)
  • Fähigkeit zur Gewährleistung der Sicherheit und des Komforts der Fahrgäste (1.5)
  • Fähigkeit zur Gewährleistung der Sicherheit der Ladung unter Anwendung der Sicherheitsvorschriften und durch richtige Benutzung des Fahrzeugs (1.6)
  • Bewusstseinsbildung für Risiken des Straßenverkehrs und Arbeitsunfälle (3.1)
  • Sensibilisierung für die Bedeutung einer guten körperlichen und geistigen Verfassung (3.4)
  • Fähigkeiten zur richtigen Einschätzung der Lage bei Notfällen 3.5)

Modul 4 Schadensprävention

Kenntnisbereiche: 1.4, 2.23.1, 3.2, 3.3, 3.63.73.8
  • Fähigkeit zur Gewährleistung der Sicherheit der Ladung (1.4)
  • Kenntnis der Vorschriften für den Güterkraftverkehr (2.2)
  • Bewusstseinsbildung für Risiken des Straßenverkehrs und Arbeitsunfälle (3.1)
  • Fähigkeit, der Kriminalität und der Schleusung illegaler Einwanderer vorzubeugen (3.2)
  • Fähigkeit, Gesundheitsschäden vorzubeugen (3.3)
  • Fähigkeiten zu einem Verhalten, das zu einem positiven Image des Unternehmens beiträgt (3.6)
  • Kenntnis des wirtschaftlichen Umfelds des Güterkraftverkehrs und der Marktordnung (3.7)
  • Kenntnis des wirtschaftlichen Umfelds des Personenkraftverkehrs und der Marktordnung (3.8)

Modul 5 Sicherheit für Ladung & Fahrgast

Kenntnisbereiche: 1.41.5, 1.6
  • Fähigkeit zur Gewährleistung der Sicherheit der Ladung (1.4)
  • Fähigkeit zur Gewährleistung der Sicherheit und des Komforts der Fahrgäste (1.5)
  • Fähigkeit zur Gewährleistung der Sicherheit der Ladung unter Anwendung der Sicherheitsvorschriften und durch richtige Benutzung des Fahrzeugs (1.6)
Unterkenntnisbereich Fahrerlaubnisklassen : C1, C1E, C, CE, D, D1E, D, DE

Unterkenntnisbereich Fahrerlaubnisklassen C1, C1E, C, CE

Unterkenntnisbereich Fahrerlaubnisklassen D, D1E, D, DE

Online-Anmeldung

Für welche FS-Klasse wird die Weiterbildung benötigt? *

Neuer Standort ab Frühjahr 2025

Speziell für unsere Weiterbildungskurse gemäß BKrFQG sowie Weiterbildungen mit Bildungsgutschein haben wir unser Angebot erweitert! Ab dem Frühjahr 2025 finden diese Kurse sowie die Theoriestunden für LKW- und Bus-Fahrer in unseren modernen, neuen Schulungsräumen in Ludwigshafen-Oggersheim statt. Profitieren Sie von großzügigen Räumlichkeiten, neuester Ausstattung und einer optimalen Lernumgebung – wir freuen uns auf Ihren Besuch!

Häufig gestellte Fragen zur Weiterbildung gemäß Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG)

Was ist das Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG)?

Das Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) regelt die Grundqualifikation und die regelmäßige Weiterbildung für Berufskraftfahrer im Güter- und Personenverkehr. Es soll sicherstellen, dass Berufskraftfahrer über das notwendige Wissen und die Fähigkeiten verfügen, um sicher, effizient und umweltbewusst zu fahren.

Wer ist von der Weiterbildung nach BKrFQG betroffen?

Alle Berufskraftfahrer, die im gewerblichen Güterkraftverkehr (Führerscheinklassen C1, C1E, C, CE) oder im Personenverkehr (Führerscheinklassen D1, D1E, D, DE) tätig sind, müssen sich regelmäßig weiterbilden. Dies betrifft Fahrer von LKWs und Bussen im gewerblichen Einsatz.

Wofür steht die Schlüsselzahl „95“?
Bisher war der Eintrag der Schlüsselzahl „95“ in Ihrem Führerschein notwendig. Seit der am 23.05.2021 erfolgten Einführung des Berufskraftfahrerqualifikationsregister (BQR) durch das Kraftfahrtbundesamt (KBA) ersetzt der Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN) die bisher im Führerschein eingetragene Schlüsselzahl „95“.
Wie oft muss die Weiterbildung erfolgen?

Berufskraftfahrer müssen alle 5 Jahre eine 35-stündige Weiterbildung absolvieren, um ihre Fahrerqualifikation aufrechtzuerhalten. Diese Weiterbildung ist in fünf Module zu je 7 Stunden aufgeteilt.

Was beinhaltet die Weiterbildung?

Die Weiterbildung umfasst verschiedene Themenbereiche, darunter:

  • Sicherheit im Straßenverkehr: Sicheres Fahrverhalten, Unfallvermeidung, Fahrtechniken.
  • Gesundheit und Sicherheit des Fahrers: Ergonomie, gesunde Lebensweise, Stressbewältigung.
  • Kundendienst und Marktverständnis: Umgang mit Fahrgästen oder Kunden, Serviceleistungen.
  • Umweltschonendes Fahren: Effizientes Fahren, Reduzierung des Kraftstoffverbrauchs, Schonung der Umwelt.
Ist die Weiterbildung verpflichtend?
Ja, die Weiterbildung gemäß BKrFQG ist für alle gewerblichen Berufskraftfahrer verpflichtend. Ohne die absolvierte Weiterbildung darf der Beruf nicht weiter ausgeübt werden, da ansonsten Strafen und Sanktionen drohen.
Muss ich die gesamte Weiterbildung auf einmal absolvieren?

Nein, die 35 Stunden können auf verschiedene Module à 7 Stunden aufgeteilt werden. Diese können innerhalb der 5 Jahre flexibel absolviert werden. Es ist jedoch wichtig, dass alle Module abgeschlossen sind, bevor die Frist abläuft.

Was passiert, wenn ich die Weiterbildung nicht rechtzeitig absolviere?
Wenn die Weiterbildung nicht innerhalb der vorgeschriebenen 5 Jahre absolviert wird, darf der Beruf als gewerblicher Berufskraftfahrer nicht weiter ausgeübt werden. Es drohen empfindliche Strafen, sowohl für den Fahrer als auch für den Arbeitgeber.
Erhalte ich nach Abschluss der Weiterbildung eine Bescheinigung?
Nein. Seit der Einführung des Berufskraftfahrerqualifikationsregister (BQR) dürfen wir als Ausbildungsstätte keine Teilnahmebescheinigungen mehr ausstellen. Die Teilnahme wird von uns stattdessen elektronisch an das das Kraftfahrtbundesamt (KBA) übermittelt.
Was ist der Unterschied zwischen Grundqualifikation und Weiterbildung?

Die Grundqualifikation muss von Berufskraftfahrern neu erworben werden, bevor sie gewerblich tätig werden, während die Weiterbildung für Berufskraftfahrer gilt, die ihre berufliche Qualifikation alle 5 Jahre auffrischen müssen.