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Motorrad-Führerschein
Klasse A

Deine Freiheit auf zwei Rädern erleben!

Die Teilnahme an Theorielektionen ist ein wichtiger Bestandteil deiner Führerscheinausbildung.

Welcher Motorradführerschein passt zu dir? Klasse A, A1, A2 und AM im Überblick

Träumen Sie davon, die Welt auf zwei Rädern zu entdecken? Mit der Führerscheinklasse A und ihren Varianten A1, A2 und AM bietet Ihnen die Fahrschule Klaus in Ludwigshafen die perfekte Grundlage für pures Fahrvergnügen! Ganz gleich, ob Sie mit einem kleinen Roller starten oder leistungsstarke Motorräder fahren möchten – wir haben für jede Stufe die passende Ausbildung.

Unsere erfahrenen Fahrlehrer bringen Ihnen nicht nur die technischen Grundlagen bei, sondern auch den sicheren Umgang mit Ihrem Zweirad – von der ersten Fahrstunde bis zur erfolgreichen Prüfung. Ob Einsteiger, Umsteiger oder Wiedereinsteiger, bei uns steht Ihre individuelle Betreuung im Mittelpunkt.

Klasse A – Ohne Einschränkungen jede Maschine fahren

Der Traum aller Biker! Ab 24 Jahren – oder bereits ab 20, wenn du seit zwei Jahren den A2-Führerschein besitzt – erhältst du mit der Klasse A die volle Freiheit. Du kannst Motorräder jeder Leistungsklasse fahren und bist an keine Beschränkungen gebunden. Genieße das maximale Motorradfeeling!
Erlaubte Fahrzeuge

Schwere Krafträder / Dreirädrige Kraftfahrzeuge

Mindestalter

24 Jahre (Direkteinstieg), 20 Jahre (bei zweijährigem Vorbesitz von A2), 21 Jahre (Dreirädrige Kraftfahrzeuge)

Eingeschlossene Klassen

A2, A1, AM

Kraftrad
  • über 45 km/h bbH
  • über 35 kW Motorleistung
  • Leistungsgewicht von mehr als 0,2 kW/kg
Kraftfahrzeuge
  • Motorleistung mehr als 15 kW
  • Hubraum mehr als 50 ccm

Klasse A2 – Motorräder mit bis zu 48 PS Leistung fahren

Ab 18 Jahren kannst du mit der Klasse A2 Motorräder bis 48 PS und einem Leistungsgewicht von maximal 0,2 kW/kg fahren. Diese Klasse ist ideal für Fahrer, die sich an größere Maschinen herantasten möchten, ohne direkt die volle Leistung zu nutzen. Nach zwei Jahren kannst du auf die unbeschränkte Klasse A aufsteigen.
Erlaubte Fahrzeuge

Mittelschwere Krafträder

Mindestalter

18 Jahre

Eingeschlossene Klassen

A1, AM

Kraftrad
  • bis 35 kW Motorleistung
  • Leistungsgewicht max. 0,2 kW/kg

Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A 1 ist nur eine praktische Prüfung erforderlich. Dies gilt auch für die „Altbesitzer“ eines Führerscheins vor dem 01.04.1980 der Klassen 3 und 4.

Klasse A1 – Ab 16 Jahren 125 ccm Leichtkraftrad fahren

Ab 16 Jahren kannst du den Einstieg in die Motorradwelt wagen! Mit einem A1-Führerschein darfst du Leichtkrafträder bis 125 ccm und maximal 15 PS fahren. Perfekt für junge Fahrer oder Einsteiger, die erste Erfahrungen auf dem Motorrad sammeln möchten.

Erlaubte Fahrzeuge

Leichtkrafträder / Dreirädrige Kraftfahrzeuge

Mindestalter

16 Jahre

Eingeschlossene Klassen

AM

Kraftrad
  • bis 125 ccm Hubraum
  • max. 11 kW Motorleistung
  • Leistungsgewicht max. 0,1 kw/kg
Dreirädrige Kraftfahrzeuge
  • über 45 km/h bbH
  • max. 15 kW Motorleistung

Klasse AM – Roller und Mopeds fahren ab 15 Jahren

Mit dem Führerschein der Klasse AM legst du den Grundstein für deine Mobilität auf zwei Rädern. Schon ab 15 Jahren kannst du Leichtkraftfahrzeuge wie Mopeds und Roller bis 50 ccm fahren und dich unabhängig im Straßenverkehr bewegen.

Erlaubte Fahrzeuge

Zweirädrige Kleinkrafträder / Zweirädrige Fahrräder mit Hilfsmotor / Dreirädrige Kleinkrafträder /Leichtkraftfahrzeuge

Mindestalter

15 Jahre

Krafträder / Fahrräder
  • mit Hilfsmotor bis 45 km/h bbH
  • Elektromotor max. 4 kW Nennleistung
  • Verbrennungsmotor max 50 ccm

Klasse B196 Erweiterung – Leichtkraftrad ohne Prüfung

Mit dem Autoführerschein der Klasse B kannst du deine Mobilität ganz einfach erweitern! Wenn du mindestens 25 Jahre alt bist und seit mindestens 5 Jahren im Besitz der Klasse B bist, ermöglicht dir die Zusatzqualifikation B196 das Fahren von Leichtkrafträdern bis 125 ccm (Klasse A1) – ganz ohne zusätzliche Prüfung. Nach einer speziellen theoretischen und praktischen Schulung kannst du die Freiheit auf zwei Rädern genießen, ohne einen kompletten Motorradführerschein machen zu müssen. Ein unkomplizierter Weg zu mehr Flexibilität im Alltag und in der Freizeit!
Erlaubte Fahrzeuge

Leichtkrafträder / Dreirädrige Kraftfahrzeuge

Mindestalter

25 Jahre

Voraussetzungen
Mindestens 5 Jahre im Besitz eines Führerscheins der Klasse B
Eingeschlossene Klassen
Keine zusätzliche Führerscheinklasse, nur Berechtigung für Fahrzeuge der Klasse A1
Kraftrad
  • bis 125 ccm Hubraum
  • max. 11 kW Motorleistung
  • Leistungsgewicht max. 0,1 kw/kg
Dreirädrige Kraftfahrzeuge
  • über 45 km/h bbH
  • max. 15 kW Motorleistung
Geltungsbereich
Gilt nur in Deutschland

FAQ – zum Motorradführerschein der Klasse A, A1, A2 und AM

Welche Unterschiede gibt es zwischen den Führerscheinklassen A, A1, A2 und AM?
  • Klasse A: Ermöglicht das Fahren von Motorrädern ohne Leistungsbeschränkung. Mindestalter: 24 Jahre (Direkteinstieg) oder 20 Jahre mit Vorbesitz der Klasse A2 (mind. 2 Jahre).
  • Klasse A2: Berechtigt zum Fahren von Motorrädern bis 35 kW. Mindestalter: 18 Jahre.
  • Klasse A1: Gilt für Leichtkrafträder bis 125 ccm und maximal 11 kW. Mindestalter: 16 Jahre.
  • Klasse AM: Berechtigt zum Fahren von Kleinkrafträdern wie Mopeds oder Rollern bis 50 ccm. Mindestalter: 15 Jahre.
Wie lange dauert es, den jeweiligen Führerschein zu machen?

Die Dauer hängt von der Verfügbarkeit der Theorie- und Praxisstunden sowie deinem Lerntempo ab. In der Regel dauert es:

  • Klasse A, A1, A2: 1 bis 3 Monate, je nach Intensität der Ausbildung.
  • Klasse AM: 4 bis 6 Wochen.
Was sind die Voraussetzungen für die Anmeldung?
  • Klasse A, A1, A2, AM:

    Für die Anmeldung zum Führerschein benötigst du einige wichtige Unterlagen und Voraussetzungen. Dazu gehören ein bestandener Sehtest (nicht älter als 24 Monate), der Nachweis über die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs und ein aktuelles biometrisches Passfoto. Außerdem musst du das Mindestalter für die gewünschte Führerscheinklasse erfüllen. Alle erforderlichen Unterlagen müssen bei der Fahrerlaubnisbehörde eingereicht werden, um die Fahrerlaubnis zu beantragen.

Kann ich direkt mit dem Führerschein der Klasse A beginnen?

Ja, wenn du mindestens 24 Jahre alt bist. Alternativ kannst du mit 20 Jahren die Klasse A erwerben, wenn du bereits seit mindestens 2 Jahren im Besitz der Klasse A2 bist.

Kann ich mit dem Führerschein der Klasse A2 später auf Klasse A aufsteigen?

Ja, nach mindestens 2 Jahren Fahrpraxis mit der Klasse A2 kannst du auf Klasse A aufsteigen, ohne eine theoretische Prüfung ablegen zu müssen. Es ist nur eine praktische Prüfung erforderlich.

Kann ich mit dem Führerschein der Klasse AM auch im Ausland fahren?

Ja, mit dem Führerschein der Klasse AM darfst du in vielen europäischen Ländern fahren. Informiere dich jedoch vorab über die jeweiligen Bestimmungen des Landes, in das du reisen möchtest.

Jetzt durchstarten und mobil werden – Melde dich noch heute an!

Egal, ob Auto, Motorrad, Lkw oder Bus. Wir bringen dich sicher ans Ziel. Melde dich noch heute an und beginne deine Fahr-Ausbildung in Ludwigshafen!

Unser Fuhrpark für deinen Führerschein Klasse A