Motorrad-Führerschein
Klasse A
Deine Freiheit auf zwei Rädern erleben!
Die Teilnahme an Theorielektionen ist ein wichtiger Bestandteil deiner Führerscheinausbildung.
Die Teilnahme an Theorielektionen ist ein wichtiger Bestandteil deiner Führerscheinausbildung.
Träumen Sie davon, die Welt auf zwei Rädern zu entdecken? Mit der Führerscheinklasse A und ihren Varianten A1, A2 und AM bietet Ihnen die Fahrschule Klaus in Ludwigshafen die perfekte Grundlage für pures Fahrvergnügen! Ganz gleich, ob Sie mit einem kleinen Roller starten oder leistungsstarke Motorräder fahren möchten – wir haben für jede Stufe die passende Ausbildung.
Unsere erfahrenen Fahrlehrer bringen Ihnen nicht nur die technischen Grundlagen bei, sondern auch den sicheren Umgang mit Ihrem Zweirad – von der ersten Fahrstunde bis zur erfolgreichen Prüfung. Ob Einsteiger, Umsteiger oder Wiedereinsteiger, bei uns steht Ihre individuelle Betreuung im Mittelpunkt.
Erlaubte Fahrzeuge | Schwere Krafträder / Dreirädrige Kraftfahrzeuge |
Mindestalter | 24 Jahre (Direkteinstieg), 20 Jahre (bei zweijährigem Vorbesitz von A2), 21 Jahre (Dreirädrige Kraftfahrzeuge) |
Eingeschlossene Klassen | A2, A1, AM |
Kraftrad |
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Kraftfahrzeuge |
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Erlaubte Fahrzeuge | Mittelschwere Krafträder |
Mindestalter | 18 Jahre |
Eingeschlossene Klassen | A1, AM |
Kraftrad |
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Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A 1 ist nur eine praktische Prüfung erforderlich. Dies gilt auch für die „Altbesitzer“ eines Führerscheins vor dem 01.04.1980 der Klassen 3 und 4.
Ab 16 Jahren kannst du den Einstieg in die Motorradwelt wagen! Mit einem A1-Führerschein darfst du Leichtkrafträder bis 125 ccm und maximal 15 PS fahren. Perfekt für junge Fahrer oder Einsteiger, die erste Erfahrungen auf dem Motorrad sammeln möchten.
Erlaubte Fahrzeuge | Leichtkrafträder / Dreirädrige Kraftfahrzeuge |
Mindestalter | 16 Jahre |
Eingeschlossene Klassen | AM |
Kraftrad |
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Dreirädrige Kraftfahrzeuge |
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Mit dem Führerschein der Klasse AM legst du den Grundstein für deine Mobilität auf zwei Rädern. Schon ab 15 Jahren kannst du Leichtkraftfahrzeuge wie Mopeds und Roller bis 50 ccm fahren und dich unabhängig im Straßenverkehr bewegen.
Erlaubte Fahrzeuge | Zweirädrige Kleinkrafträder / Zweirädrige Fahrräder mit Hilfsmotor / Dreirädrige Kleinkrafträder /Leichtkraftfahrzeuge |
Mindestalter | 15 Jahre |
Krafträder / Fahrräder |
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Erlaubte Fahrzeuge | Leichtkrafträder / Dreirädrige Kraftfahrzeuge |
Mindestalter | 25 Jahre |
Voraussetzungen | Mindestens 5 Jahre im Besitz eines Führerscheins der Klasse B |
Eingeschlossene Klassen | Keine zusätzliche Führerscheinklasse, nur Berechtigung für Fahrzeuge der Klasse A1 |
Kraftrad |
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Dreirädrige Kraftfahrzeuge |
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Geltungsbereich | Gilt nur in Deutschland |
Die Dauer hängt von der Verfügbarkeit der Theorie- und Praxisstunden sowie deinem Lerntempo ab. In der Regel dauert es:
Für die Anmeldung zum Führerschein benötigst du einige wichtige Unterlagen und Voraussetzungen. Dazu gehören ein bestandener Sehtest (nicht älter als 24 Monate), der Nachweis über die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs und ein aktuelles biometrisches Passfoto. Außerdem musst du das Mindestalter für die gewünschte Führerscheinklasse erfüllen. Alle erforderlichen Unterlagen müssen bei der Fahrerlaubnisbehörde eingereicht werden, um die Fahrerlaubnis zu beantragen.
Ja, wenn du mindestens 24 Jahre alt bist. Alternativ kannst du mit 20 Jahren die Klasse A erwerben, wenn du bereits seit mindestens 2 Jahren im Besitz der Klasse A2 bist.
Ja, nach mindestens 2 Jahren Fahrpraxis mit der Klasse A2 kannst du auf Klasse A aufsteigen, ohne eine theoretische Prüfung ablegen zu müssen. Es ist nur eine praktische Prüfung erforderlich.
Ja, mit dem Führerschein der Klasse AM darfst du in vielen europäischen Ländern fahren. Informiere dich jedoch vorab über die jeweiligen Bestimmungen des Landes, in das du reisen möchtest.