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Weiterbildungs­maßnahmen und Arbeitsförderung

Die Zukunft im Blick!

Individuelle Schulungen für Ihren beruflichen Erfolg

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Zugelassener Träger der Arbeitsförderung (AZAV)
nach SGB III i.V. AZAV der TQCert GmbH. D-ZE-16035-02.

Förderprogramme zur Unterstützung Ihrer Karriere

Unsere Weiterbildungsmaßnahmen und Arbeitsförderungsprogramme bieten Ihnen die Möglichkeit, Ihre beruflichen Fähigkeiten zu erweitern und Ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu verbessern. Egal, ob Sie sich beruflich neu orientieren möchten, Ihre Qualifikationen auffrischen oder zusätzliche Kompetenzen erlangen wollen – wir bieten Ihnen maßgeschneiderte Schulungen und Förderprogramme, die Sie auf Ihrem Karriereweg unterstützen. Gemeinsam mit der Agentur für Arbeit und dem Jobcenter entwickeln wir Bildungsangebote, die speziell auf die Anforderungen des Arbeitsmarktes zugeschnitten sind.

Als zugelassener Träger der Arbeitsförderung bieten wir folgende Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung an:

  • Beschleunigte Grundqualifikation Güterverkehr (LKW) gem. BKrFQG
  • Beschleunigte Grundqualifikation Personenverkehr (Bus) gem. BKrFQG
  • Beschleunigte Grundqualifikation für Umsteiger von LKW auf Bus
  • Beschleunigte Grundqualifikation für Umsteiger von Bus auf LKW

  • Fahrerlaubnisausbildung der FS-Klasse C1 (mit Vorbesitz Klasse B)
  • Fahrerlaubnisausbildung der FS-Klasse C1/C1E (in einem Ausbildungsgang mit Vorbesitz Klasse B)
  • Fahrerlaubnisausbildung der FS-Klasse C (mit Vorbesitz Klasse B)
  • Fahrerlaubnisausbildung der FS-Klasse C/CE (in einem Ausbildungsgang mit Vorbesitz Klasse B)
  • Fahrerlaubnisausbildung der FS-Klasse D (mit Vorbesitz Klasse B mehr als 2 Jahre)
  • Fahrerlaubnisausbildung der FS-Klasse D/DE (in einem Ausbildungsgang mit Vorbesitz B mehr als 2 Jahre)
  • Fahrerlaubnisausbildung der FS-Klasse D (mit Vorbesitz C mehr als 2 Jahre)
  • Fahrerlaubnisausbildung der FS-Klasse D/DE (in einem Ausbildungsgang mit Vorbesitz C mehr als 2 Jahre)

Förderung Ihrer beruflichen Weiterbildung durch die Bundesagentur für Arbeit

Bei der Fahrschule Klaus sind Sie genau richtig, wenn Sie von der Bundesagentur für Arbeit oder dem Jobcenter einen Bildungsgutschein erhalten haben. Wir bieten eine Vielzahl von Maßnahmen an, die optimal auf Ihre berufliche Weiterbildung abgestimmt sind.

Dank unserer flexiblen Struktur und modernen Ausstattung können wir sämtliche Ausbildungen effizient in Kursform durchführen.

Wir unterstützen und beraten Arbeitssuchende gerne dabei, den Bildungsgutschein bei der Bundesagentur für Arbeit oder dem Jobcenter zu beantragen. Auch Unternehmen profitieren von unseren Schulungen:

Über die Qualifizierungsoffensive WEITER.BILDUNG der Bundesagentur für Arbeit können Sie Förderungen für die betriebliche Weiterbildung Ihrer Mitarbeiter beantragen. Haben Sie Fragen? Kontaktieren Sie uns – wir helfen Ihnen gerne weiter!

Logo Bundesagentur für Arbeit

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte direkt schriftlich, telefonisch oder persönlich an uns.

Häufig gestellte Fragen zur Weiterbildung gefördert durch die Agentur für Arbeit mit Bildungsgutschein

Was ist ein Bildungsgutschein und wie kann er genutzt werden?

Ein Bildungsgutschein ist ein Förderinstrument der Agentur für Arbeit, mit dem die Kosten für eine berufliche Weiterbildung ganz oder teilweise übernommen werden. Der Bildungsgutschein kann für Weiterbildungen genutzt werden, die deine Chancen auf dem Arbeitsmarkt verbessern, wie zum Beispiel Fahrschul-Weiterbildungen für Berufskraftfahrer.

Welche Fahrschul-Weiterbildungen können mit einem Bildungsgutschein gefördert werden?

Mit einem Bildungsgutschein können verschiedene Weiterbildungen im Bereich des Berufskraftfahrerwesens gefördert werden, wie etwa:

  • Grundqualifikation und Weiterbildung nach dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG)
  • Führerscheinerweiterungen für LKW und Bus
  • ADR-Schulungen für Gefahrguttransporte
  • Andere spezialisierte Weiterbildungen für Berufskraftfahrer
Wer kann einen Bildungsgutschein erhalten?

Arbeitsuchende, von Arbeitslosigkeit bedrohte Personen oder Menschen, die eine berufliche Qualifikation benötigen, können unter bestimmten Voraussetzungen einen Bildungsgutschein von der Agentur für Arbeit erhalten. Es wird im Einzelfall geprüft, ob die Maßnahme notwendig ist, um die beruflichen Chancen zu verbessern.

Wie kann ich einen Bildungsgutschein beantragen?

Um einen Bildungsgutschein zu beantragen, musst du einen Termin bei deinem zuständigen Berater der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters vereinbaren. Gemeinsam wird besprochen, welche Weiterbildung für dich sinnvoll ist und ob die Voraussetzungen für eine Förderung erfüllt sind.

Welche Kosten werden durch den Bildungsgutschein übernommen?

Der Bildungsgutschein deckt in der Regel die Kosten für die Fahrschul-Weiterbildung, einschließlich der Lehrgangskosten, Prüfungsgebühren und Lernmaterialien. Unter bestimmten Umständen können auch Fahrtkosten oder eine Kinderbetreuung während der Weiterbildungsmaßnahme übernommen werden.

Wie lange ist ein Bildungsgutschein gültig?

Ein Bildungsgutschein ist in der Regel drei Monate gültig. In diesem Zeitraum musst du eine Weiterbildungsmaßnahme bei einer zertifizierten Fahrschule beginnen. Wenn du innerhalb dieser Zeit keinen passenden Kurs findest, kannst du dich bei der Agentur für Arbeit über eine mögliche Verlängerung des Gutscheins informieren.

Muss ich die Weiterbildung mit einem Bildungsgutschein selbst bezahlen?

Nein, die Kosten für die Weiterbildung werden durch den Bildungsgutschein direkt an die Fahrschule oder den Bildungsträger gezahlt. Du musst die Förderung jedoch aktiv in Anspruch nehmen und sicherstellen, dass die Weiterbildung innerhalb der Gültigkeitsdauer des Gutscheins startet.

Was passiert, wenn ich die Weiterbildung abbrechen muss?

Wenn du eine Weiterbildung, die durch einen Bildungsgutschein gefördert wurde, aus wichtigen Gründen abbrechen musst, solltest du dies umgehend der Agentur für Arbeit mitteilen. In manchen Fällen kann der Kurs zu einem späteren Zeitpunkt wieder aufgenommen werden. Ein Abbruch ohne triftigen Grund kann jedoch zur Rückforderung von Leistungen führen.